AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters:
Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.

01.
Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt. Personen ab 16 Jahren haben bis 24 Uhr Zutritt. Es gilt das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit.

02.
Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der einzelnen Darbietungen.

03.
Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.

04.
Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen (z.B. Äxte, Baseballschläger, Motorsägen usw.) ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Festivalgelände. Darüber hinaus ist das Mitbringen und Verwenden von Musikanlagen, die über die gängige Car Hi-Fi-Ausrüstung hinausgehen, untersagt. Das Ordnungspersonal ist berechtigt, mitgebrachte Musikanlagen abzunehmen und für die Dauer des Festivals zu verwahren. Beim Einlass zum Konzertgelände findet eine weitere Sicherheitskontrolle statt.
Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
Auf dem Konzertgelände sind ein(e) 0,5l Plastikflasche bzw. Tetrapak je Person erlaubt.

05.
Das Recht den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren bleibt vorbehalten.

06.
Das Mitbringen von Tonbandgeräten und professionellen Foto-, Film-, Video- und Digitalkameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
Erlaubt sind einfache Digitalkameras ohne wechselbare Objektive (keine Profiausrüstung, keine Filmkameras).

07.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher die im abgesperrten Bereich ohne entsprechende Legitimation angetroffen werden, des gesamten Festivalgeländes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

08.
Bei Verlassen des Festivalgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Wiedereintritt nur mit gültigem Eintrittsarmband.

09.
Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und/oder Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

10.
Für den Fall, dass die Veranstaltung aus Gründen, die vom Veranstalter und seinen Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen wird und ein geschlossener Teil des Programms aufgeführt wurde, gilt Folgendes:
a. Der Rückzahlungsanspruch des Besuchers vermindert sich um das Verhältnis des aufgeführten Teils zur Gesamtveranstaltung.
b. Sofern es sich bei dem aufgeführten Teil um einen wesentlichen Teil der Veranstaltung handelt, wird die Hälfte des Eintrittsbetrags dafür angesetzt, dass der Besucher diesen Veranstaltungsteil im Ambiente des AFRIKA KARIBIK FESTES erleben konnte. Insoweit besteht kein Rückzahlungsanspruch. Der danach verbleibende Rückzahlungsanspruch vermindert sich für jeden weiteren aufgeführten geschlossenen Programmteil entsprechend Nummer a.

11.
Wird die Veranstaltung aus Gründen abgesagt oder abgebrochen, die weder auf einem grob fahrlässigen noch auf einem vorsätzlichen Verhalten des Veranstalter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, so gilt unbeschadet Nr. 10 folgendes:
a.
Der Rückzahlungsanspruch des Besuchers beschränkt sich auf den Nennwert der Eintrittskarte. Die Vorverkaufsgebühr wird nicht erstattet.
b.
Sonstige Aufwendungen des Besuchers werden ebenfalls nicht erstattet.

12.
Beim Parken sind die Hinweise der Ordnungskräfte zu beachten.

13.
Das Abstellen und Parken des KFZ erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.

14.
Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.

15.
Das Campen beim Veranstaltungsort ist nur auf dem als Campingplatz ausgewiesenen Plätzen genehmigt. Den dafür abgestellten Ordnungskräften ist unbedingt Folge zu leisten. Das Campen auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgeländen ist strengstens untersagt.
Bei Zuwiderhandlungen muss mit einer Anzeige der jeweiligen Besitzer der Flächen gerechnet werden.

16.
Die Campingflächen sind nur für Festivalbesucher mit gültiger Eintrittskarte ausgelegt.

17.
Der Campingplatz ist ab Donnerstag, dem 16.07.2015 ab 18.00 Uhr geöffnet. Von einer früheren Anreise bittet der Veranstalter unbedingt abzusehen.
Die Abreise muss bis spätestens Montag, dem 20.07.2015 bis 10.00 Uhr erfolgt sein.

18.
Der Betrieb von Geräten zur Musikwiedergabe ist in der Zeit zwischen 01.00 Uhr und 07.00 Uhr strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Verweis vom Gelände.
Ausgenommen ist der Betrieb mit Kopfhörern.

19.
Der Veranstalter haftet nicht für auf dem Konzertgelände und dem Campingplatz verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.

20.
Der Besucher hat sein Fahrzeug so abzustellen und ein eventuelles Zelt so aufzubauen, dass eine Behinderung der Einsatzkräfte ausgeschlossen ist und eine Zufahrt zu den sanitären Anlagen jederzeit möglich ist. Beachtet der Besucher diese Vorschriften nicht, so ist der Veranstalter berechtigt, falsch abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten und Risiko des Besuchers zu beseitigen.

21.
Müllablagerungen (speziell Sperrmüll, Wohnungseinrichtungen usw.) jeglicher Art werden zur Anzeige gebracht. Müllsäcke werden kostenlos am Ticketkontrollpunkt ausgehändigt. Abzugeben sind sie an der dafür vorgesehenen Müllsammelstation, die im Geländeplan eingezeichnet ist.

22.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die Eigentum des Veranstalters beschädigen oder entwenden, vom gesamten Festivalgelände zu verweisen und dies zur Anzeige zu bringen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht nicht.

23.
Das Verteilen von Flyern, Promo-CDs, Gratisproben, usw. ist auf dem kompletten Festivalgelände ohne schriftliche Erlaubnis verboten.

24.
Der Verkauf und das Feilbieten von Waren (auch Lebens- und Genussmittel) aller Art sind auf dem gesamten Gelände strikt untersagt.

25.
Ein gewerblicher Weiterverkauf der Konzerttickets ist nicht gestattet.
Die Konzerttickets dürfen nicht zu einem höheren Preis, als dem aufgedruckten Ticketpreis privat veräußert werden.
Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit.

26.
Die auf dem Festivalgelände befindliche Botschaft ist als Anlaufstelle für Beschwerden und als Fundbüro zu nutzen.

27.
Hunde sind generell unerwünscht, auf dem Festivalgelände sind sie verboten.

28.
Auf www.lauschangriff-online.de befinden sich alle notwendigen Informationen für einen problemlosen Ablauf vor Ort.

29.
Den Anweisungen des Festivalpersonals sowie der Security ist unbedingt Folge zu leisten.

30.
Offenes Feuer ist generell untersagt. Das Grillen in geeigneten Feuerwannen ist erlaubt, wenn diese nicht direkt auf dem Boden stehen.

31.
Das Graben von Löchern jeglicher Art in den Wiesen oder sonstige mutwillige Beschädigung ist generell untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Verweis vom Festivalgelände und es muss mit einer Anzeige der jeweiligen Grundstücksbesitzer gerechnet werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht nicht.

32.
Aggregate zur Stromerzeugung sind nicht gestattet. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt diese für die Dauer der Veranstaltung einzuziehen.

33.
Sollten eine oder mehrere Geschäftsbedingungen unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein, so lässt dies die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.

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Quelle: Disclaimer von www.Juraforum.de – Rechtportal und www.connektar.de

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